Politisches System – Landeskunde
Die BRD ist eine repräsentative, parlamentarische Demokratie. Die staatliche Gewalt wird zwischen dem Bund und den Ländern geteilt.
Die wichtigsten politischen Organe – Die Verfassungsorgane
– Bundesregierung ? das Kabinett, besteht aus dem Bundskanzler und den Bundesministern. Sitz der Bundesregierung ist in Berlin.
– Bundespräsident ? Amtszeit 5 Jahre – das höchste Amt in der BRD, wird von der Bundesversammlung gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und die Bundesminister. Seine Aufgaben sind vorwiegend repräsentativ. Er vertritt die BRD völkerrechtlich, schließt Verträge mit ausländischen Staaten, empfängt die Botschafter, ernennt und entläst die Bundesrichter, die Bundesbeamten, Offiziere und erteilt Amnestien.
– Bundesversammlung ? tritt zusammen um den Bundespräsidenten zu wählen. Sie besteht aus Bundestagsabgeordneten und gleicher Zahl von den Länderparlamenten entsendeten Delegaten.
– Bundesverfassungsgericht ? Hüter der Verfassung. (des Grundgesetzes). Ist kein politisches Organ, aber seine Arbeit hat politische Wirkung. Der Sitz ist in Karlsruhe. Besteht aus 2 Senaten mit je 8 Richtern. Die Amtszeit ist 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Richter werden zu Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Jeder Bürger hat das Recht eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Gericht entscheidet in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern, oder einzelnen Bundesorganen. Dieses Gericht darf entscheiden, ob eine Partei verfassungswidrig ist und kann die Auflösung anordnen.
– Bundestag ?(das Parlament) wählt und kontrolliert die Regierung. Präsident des Deutschen Bundestages leitet die Sitzungen der Volksvertretung. Die Bürgerinnen und Bürger wählen für 4 Jahre Vertreter, sogenannte Abgeordnete in den Bundestag. Die Abgeordneten haben ein freies Mandat. Bundestag wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung. Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, ist wahlberechtigt und darf auch gewählt werden. Der Präsident des Bundestages wird von der stärksten Fraktion gewählt. Die Auflösung des Bundestages kann nur der Bundespräsident veranlassen.
– Bürger und Bürgerinnen wählen Vertreter in die Landesparlamente ? die bilden Landesregierungen und die entsenden Vertreter in den Bundesrat
– Bundesrat ?(die Länderkammer) kontrolliert die Gesetzgebung. Der Präsident des Bundesrates leitet die Sitzungen der Ländervertretung (16 Bundesländer) und ist zugleich Vertreter des Bundespräsidenten. Die Präsidentschaft wechselt jährlich unter den Ministerpräsidenten der Länder. Den Bundesrat bilden 68 Mitglieder der Landesregierungen ? je nach Einwohnerzahl der Länder 3,4,5, oder 6 Stimmen.
– Bundeskanzler wählt die Bundesminister aus. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er entscheidet über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest.
Jedes Bundesland verfügt über ein Parlament- den Landtag. In den Stadtstaaten ? Bremen, Hamburg, Berlin heißt das Parlament Senat, Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft.Die Zahl der Sitze im Landtag ist abhängig von der Einwohnerzahl des Bundeslandes. Die stärkste Fraktion des Landtages stellt den Landtagspräsidenten.
Die Gesetzgebung
Grundsätzlich liegt die Gesetzgebung bei den Ländern, soweit das Grundgesetz die Zuständigkeit nicht ausdrücklich dem Bund überträgt.
? Bundesverwaltung – Zollwesen, Passwesen, Bundeswehr, Verteidigung, Bundesbahn
? Landesverwaltung ? a) Landeseigene Verwaltung ? Schulen, Polizei, landeseigene
Planung
b) Bundesangelegenheit in eigener Verantwortung ? Bausachen,
Gewerberecht, Umweltschutu
c) Bundesangelegenheiten im Auftrag ? Bundesstraßenbau,
Ausbildungsförderung
? Kommunale Selbstverwaltung (die Gemeinden) ? Feuersicherheit, öffentlicher
Verkehr, Trinkwasserversorgung, Bestattungswesen,
Abwasserbeseitigung, Gasversorgung, Sporteinrichtungen,
Kultureinrichtungen,
a) Auftragsverwaltung ? Standesamt, Meldebehörde,
Gewerbewesen, Bau- und Bodenrecht, Wasserrecht,
Sozialrecht
In diesem Bereich dürfen die Länder Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht.
– Bürgerliches Recht
– Straßenverkehr
– öffentliche Fürsorge
Gemeinschaftsaufgaben
– Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken
– Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
– Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Parteien
SPD Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
CDU Die Christlich Demokratische Union
CSU Die Christlich Soziale Union ? tritt nur in Bayer auf.
Bündnis 90/Die Grünen ? sie ist dem Umweltschutz besonders verpflichtet
FDP Freie Demokratische Partei
PDS Die Partei des Demokratischen Sozialismus (Nachfolgerin der SED-
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands)
Ins Parlament kommen nur diejenigen Parteien, die mindestens 5% der abgegebenen gültigen Zweitstimme oder drei Direktmandate erreichen.
Wählen darf jeder Deutsche Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und sich mindestens 3 Monate in Deutschland aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählbar ist jeder, der sein 18. Lebensjahr erreicht hat und mindestens ein Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Er darf nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sein und seine Wählbarkeit oder Amtsfähigkeit verloren haben = passives Wahlrecht.
Jeder Wähler hat 2 Stimmen. Mit der ersten wählt er einen Kandidaten seines Wahlkreises. Mit der zweiten wählt er die Abgeordneten, die in den Bundestag gelangen.
Bundeskanzler: Gerhard Schröder, SPD
Bundespräsident: Johannes Rau
Außenminister: Joschka Fischer, Die Grünen
Finanzminister: Hans Eichel, SPD
Justizminister: Otto Schily, SPD
Umweltminister: Jürgen Trittin, Die Grünen
Verteidigungsminister: Peter Struck, SPD
Gesundheitsministerin: Ursula Schmid, SPD
Wirtschaftsminister: Klement,
Verkehrsminister: Manfred Stolpe, SPD
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Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger
Die kommunale Selbstverwaltung eröffnet dem Bürger die Chance der Mitwirkung und der Kontrolle. Er kann mit seinen gewählten Gemeindevertretern auf Bürgerversammlungen sprechen, einen Haushaltsplan einsehen oder über neue Bauvorhaben diskutieren. Mitbestimmungsmöglichkeiten entsteht auch durch die Wahlen. Die Direktwahl im Wahlkreis gibt dem Bürger die Möglichkeit sich für bestimmte Politiker zu entscheiden.
Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf die Politik
? Bundesregierung
? Bundestag
? Bundespräsident
? Bundesrat
? Bundesverfassungsgericht
? Petitionsrecht (Bundestag, Landtage, Briefe)
? Landtage, Kommunalvertretungen
? Massenmedien
? Bürgerinitiativen
? Parteien
? Verbände (Mitgliedschaft)
Föderalismus bedeutet mehr Demokratie für den Bürger.
– eine Zusammenfassung mehrerer Staaten unter einer gemeinsamen Regierung, wobei den einzelnen Mitgliedern weitgehend die Selbstverwaltung gelassen wird.
? Mehr Wahlmöglichkeit (Wahl der Landtage)
? Mehr Einflussmöglichkeiten (politisch verantwortliche Ansprechpartner auf regionaler Ebene)
An Problem- und Bürgernähe ist ein Bundesstaat dem Zentralstaat weit überlegen. Aufgaben im Norden sind ganz anders als im Süden. In München und Kiel kann man viel besser und schneller reagieren, als das in Berlin je möglich wäre.
Föderalismus bedeutet ein wichtiges Stück an Aufteilungstaatlicher Macht und damit Gewaltenkontrolle. Die deutschen Länder haben Eigenstaatscharakter mit demokratischer Verfassung, Parlament, Regierung, Gerichten, eigener Verwaltung und Steuereinkünften. In der Gesetzgebung ist der Bund nur auf den Gebieten zuständig, die ihm eigens durch das Grundgesetz zugewiesen sind ? wie Außenpolitik, Verteidigung oder Luftverkehr. Über den Bundesrat nehmen die Länder an der Gesetzgebung und an der Verwaltung des Bundes teil. Seit einer Gesetzänderung von Dezember 1992 auch in Fragen der Europäischen Union.
Vorteile des Föderalismus:
Verbindet die Einheit nach außen mit der Vielfalt nach innen.
Die Aufgabe des Föderalismus = die Bewahrung der regionalen Vielfalt
Ein Land kann beispielsweise im Bildungswesen etwas Neues erproben und Modelle für bundesweite Reformen liefern.
Gesetzgebungsbereiche des Bundes
Auswärtige Angelegenheiten
Luftverkehr
Die Verteidigung
Das Währungs- Geld- und Münzwesen
Ein Teil des Steuerrechts
Gesetzgebungsbereiche der Länder:
= Bereiche, die im Grundgesetz nicht dem Bund zugewiesen sind oder, die der Bund
nicht ausfüllt. Die Länder sind für ihre iegene Verwaltung zuständig.
Hochschulwesen
Natur- und Landschaftspflege
Raumordnung
Wasserhaushalt
Was die Kulturhoheit angeht dann: Bildungswesen, Kulturpolitik,
Weiter dann Polizeiwesen und Gemeinderecht
Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder, die gemeinsam geplant,
geregelt und finanziert werden z.B:
Ausbau und Neubau von Hochschulen
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Grundgesetz ? oberster Wert des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen. Sie ist unantastbar, vom Staat zu achten und zu schützen. Das Grundgesetz trat am 24.05.1949 in Kraft.
Artikel 1
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
2. Das deutsche Volk bekent sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage heder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 1 ist gewissermaßen das Herz des grundgesetzes, Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
Die Würde des Menschen verkörpert Anspruch auf
? Geistes und Gewissensfreiheit
? Handlungsfreiheit
? Selbstbestimmung
? Räumliche Privatsphäre
? Soziale Gerechtigkeit
? Individualität
? Personenwertgleichheit
? Willens- und Entscheidungsfreiheit
Um die Würde des Menschen zu schützen, sind Grundvoraussetzungen notwendig. Sie gehören mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes zum Wesenskern der Grundordnung :
1. Demokratie
2. Rechtsstaat
3. Sozialstaat
4. Bundesstaat
Das Grundgesetz enthält die Möglichkeit eines Parteienverbotes durch das Bundesverfassungsgericht.
Die Grundrechte
Grundgesetz fr die Bundesrepublik Deutschland, ?Grundrechtskatalog? Artikel 1 bis 19
1. Schutuz der Menschenwürde
2. Freiheit der Person
3. Gleichheit vor dem Gesetz
4. Glaubens- und Gewissensfreiheit
5. Freie Meinungsäuserung
6. Schutz der Ehe und Familie
7. Schulwesen, Elternrechte
8. Versammlungsfreiheit
9. Vereinigungsfreiheit
10. Brief- und Postgeheimnis
11. Recht der Freizügigkeit
12. Freie Berufswahl
13. Unverletzlichkeit der Wohnung
14. Gewährleistung des Eigentumas
15. Überführung in Gemeineigentum
16. Staatsangehörigkeit
16.a Asylrecht
17. Petitionsrecht
18. Verwirkung der Grundrechte
19. Gewährleistung der Grundrechte
20. Widerstandsrecht
33. Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
38. Wahlrecht
101. Anspruch auf den gesetzlichen Richter
103. Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht
104. Schutz vor willkürlicher Verhaftung
Klassische Freiheitsrechte des Grundgesetzes
– Glaubensfreiheit
– Freiheit der Meinungsäußerung
– Gewährleistung des Eigentums
– Die Vereinigungsfreiheit
– Berufsfreiheit und andere
Bürgerrechte, die nur für deutsche Staatsangehörige gelten
– politische Mitwirkungsrechte
– freie berufliche Betätigung
Z.B. das Recht Gesellschaften und Vereine zu gründen, Freiheit der Berufswahl, das Wahlrecht
Gleichheitsrechte
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Unter anderem auch die Gleichberechtigung
von Mann und Frau
Grundrechte
Befassen sich auch mit dem Schutz und der Garantie von sozialen Gemeinschaften, wie Ehe, Familie, Schule, Kinder usw.
Asylrecht
Für die politisch verfolgten Ausländer
Wann kann das Grundgesetz geändert werden?
Nur mit Zustimmung 2/3 Mitglieder des Bundestages (Parlament) und 2/3 der Stimmen
des Bundesrates (Länderkammer).
Einige Bestimmungen des Grundgesetzes dürfen nicht geändert werden z.B. die
Prinzipien der Demokratie.
Eine Veränderung des Grundgesetzes wurde auch durch den Maastricht ? Vertrag erforderlich.